Sonderbericht vs. „Sonstige Vorkommnisse"
Grundsätzlich gilt:Alle Vorkommnisse, die in der Strafordnung des Verbands/Kreises erwähnt sind,
d.h. eine Bestrafung der Beteiligten möglich/nötig machen, erfordern einen Sonderbericht.
Dazu gehören bspw.: Meldung eines Platzverweises, Meldung von Fehlverhalten von
Mannschaftsoffiziellen, Mängel im Platzaufbau, Fehlen von Passbildern, verspäteter
Spielbeginn/Spielunterbrechungen.
Das Feld „Sonstige Vorkommnisse" ist nur für bestimmte Arten von Vermerken.
Diese sind:- Verspäteter Spielbeginn/Unterbrechungen (durch äußere Einflüsse verschuldet)
- Meldung von im Spiel erlittenen Verletzungen (mit Nr. und Name des Spielers)
- Nachträglich bemerkte Auswechslungen (z.B. nach der Halbzeitpause)
Im Zweifelsfall ist stets ein Sonderbericht anzufertigen.
Digitale Spielberechtigung
„Passkontrolle“? Wie geht das mit dem digitalen Pass?
1. Jede Mannschaft druckt den Spielbericht aus (wie bisher auch)
2. „Passkontrolle“ mit folgenden Möglichkeiten durchführen
a) Per DFBnet App (1) => Anleitung nachfolgend auf den Seiten
2 und 3 => digitalen Pass dem Schiedsrichter bei der
„Passkontrolle“ vorzeigen => Endgerät stellt der Verein
b) Ausdruck der „Spielberechtigungsliste mit Foto“ (2) dem
Schiedsrichter bei der „Passkontrolle“ vorzeigen
c) „Spielberechtigungsliste mit Foto“ (2) als PDF auf
Smartphone/Tablet/PC abspeichern und dann dem
Schiedsrichter bei der „Passkontrolle“ vorzeigen => Endgerät
stellt der Verein
d) Screenshots des digitalen Passes (1) machen, auf
Smartphone/Tablet/PC abspeichern und dann dem
Schiedsrichter bei der „Passkontrolle“ vorzeigen => Endgerät
stellt der Verein
Besonderheit Pokalspiele
Sowohl Rheinlandpokal als auch in den Kreispokalen ist ab der Saison 2018/2019
in allen Runden ab der Verlängerung eine vierte Einwechslung möglich.
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