Sonderbericht vs. „Sonstige Vorkommnisse"
Grundsätzlich gilt:Alle Vorkommnisse, die in der Strafordnung des Verbands/Kreises erwähnt sind,
d.h. eine Bestrafung der Beteiligten möglich/nötig machen, erfordern einen Sonderbericht.
Dazu gehören bspw.: Meldung eines Platzverweises, Meldung von Fehlverhalten von
Mannschaftsoffiziellen, Mängel im Platzaufbau, Fehlen von Passbildern, verspäteter
Spielbeginn/Spielunterbrechungen.
Das Feld „Sonstige Vorkommnisse" ist nur für bestimmte Arten von Vermerken. Diese sind:- Verspäteter Spielbeginn/Unterbrechungen (durch äußere Einflüsse verschuldet)
- Meldung von im Spiel erlittenen Verletzungen (mit Nr. und Name des Spielers)
- Nachträglich bemerkte Auswechslungen (z.B. nach der Halbzeitpause)
Im Zweifelsfall ist stets ein Sonderbericht anzufertigen.
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